Anmeldeformular

Anmeldung für den Angelschein Kurs März 2024

Zur vollständigen Seite gehen, um das Formular anzusehen und zu übertragen.

Lehrgangsgebühren inkl. Praxistag:
Erwachsene: EUR 260,00
Jugendliche: EUR 210,00
Prüfungsgebühr: EUR 40,00

Die Anmeldung wird erst mit Eingang der Kurs und Prüfungsgebühr vervollständigt. Eine spätere Zahlung ist leider nicht möglich.

Angler Verein Möhringen e.V.
Volksbank Stuttgart
DE09 6009 0100 0052 7810 20

 

Was bestelle ich als Lernmaterial?

Du hast die Auswahl zwischen einem Verbindlicher Fragenkatalog zur staatlichen Fischerprüfung. Mit Angelschein-Trainer App von Fishing-King®. Die ideale Lernhilfe für den Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung für 19€.

Oder du nimmst gleich die Sammelbox Fischerei in Baden-Württemberg für 74,80€.
Diese enthält folgende Unterlagen:

  • Verbindlicher Fragenkatalog zu staatlichen Fischerprüfung + Mit Angelschein-Trainer App von Fishing-King®.
  • Arbeitsblätter zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung: Sachgebiet Allgemeine Fischkunde
  • Arbeitsblätter zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung: Sachgebiet Spezielle Fischkunde
  • Arbeitsblätter zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung: Sachgebiet Gewässerkunde
  • Arbeitsblätter zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung: Sachgebiet Gerätekunde
  • Arbeitsblätter zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung: Sachgebiet Fischkrankheiten
  • Arbeitsblätter zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung: Sachgebiet Rechtskunde
  • Attraktiver Schuber (Kartonage)

Hinweise:

  • Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Ist der Teilehmer/die Teilnehmerin unter 18 Jahren muss am 1. Kurstag folgendes Formular unterschrieben abgegeben werden.
  • Lehrgangsgebühren können nur bis 4 Wochen vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs zurückerstattet werden.
  • Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung, kann die Prüfungsgebühr nicht mehr erstattet werden.- Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Prüfungsgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten und mindestens 30 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist
  • Eine Haftung des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., des unterstützenden Mitgliedsvereins und/oder der Ausbildungspersonen des Landesfischereiverbandes für Schäden jeder Art aus und im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorbereitungslehrganges und der Fischerprüfung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Diesem Vorbereitungslehrgang sowie der Fischerprüfung liegen unter anderem die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie die Kostenordnung des Landesfischereiverbands BadenWürttemberg e.V. zugrunde, diese kann beim Lehrgangsleiter eingesehen werden.

Verarbeitung personenbezogener Daten:

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. ist verpflichtet, Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung einzuholen:

  • Ihre Daten werden ausschließlich für den Zweck der Anmeldung und zur Durchführung der Vorbereitungslehrgänge und zur Fischereiprüfung erhoben und verarbeitet.
  • Die Erhebung der Daten erfolgt auf der Grundlage des Fischereigesetzes Baden-Württemberg (FischG), der Landesfischereiverordnung (LFischVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. ist mit der Organisation und Durchführung der Vorbereitungslehrgänge und der Fischereiprüfung offiziell beauftragt. Diesem obliegen die
    ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und die dazugehörige Dokumentation.
  • Der Landesfischereiverband Baden Württemberg e.V. hat in diesem Zusammenhang die erforderliche und zweckgebundene Datenverarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Dazu gehören die Erhebung erforderlicher Daten, das Führen von Teilnehmerlisten, die Auswertung von Prüfungen, die
    gesetzlich vorgesehenen anonymisierten Meldungen an Ministerien u.a.
  • Alle organisatorisch mitwirkenden Personen (Lehrgangsleiter, Ausbilder, Referenten u.a) sind auf den Datenschutz verpflichtet und haben Maßnahmen zum Datenschutz anzuwenden.
  • Die Auswertung der Prüfungsunterlagen wird durch eine neutrale Stelle vorgenommen, die vertraglich und weisungsgebunden vom Landesfischereiverband beauftragt ist.
  • Die Aufbewahrung der Daten und deren Löschung erfolgt entsprechend aktuell geltenden Verordnungen des Landes Baden-Württemberg.
  • Eine Übermittlung an Dritte oder zu anderen Zwecken findet nicht statt.
  • Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. stellt entsprechend geltendem Recht einen angemessenen technischen und organisatorischen Datenschutz sicher. Bei vermuteter Verletzung
    des Datenschutzes können Sie sich an de